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Wer kann Mitglied im Fachverband Baumpflege e.V. werden?
Eine Vollmitgliedschaft können nur Personen mit folgenden Qualifikationen beantragen:
- Fachagrarwirte
- European Treeworker (ETW)
- European Treetechnician (ETT)
- zertifizierte Baumkontrolleure
- öbv Sachverständige der Baumpflege (mit einer qualifizierten Ausbildung im Bereich der Baumpflege)
- staatlich geprüfte Baumpfleger
- Arboristen (auch Studenten) und gleichgestellte Abschlüsse
Personen in der Ausbildung zu einem der qualifizierten Abschlüsse können ebenfalls aufgenommen werden. Diesen ist jedoch eine Frist von 1 Kalenderjahr mit Ablauf des Jahres des Aufnahmeantrags gesetzt, der Ausbildungsnachweis ist dabei unaufgefordert vorzulegen.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich per Post oder über die Homepage des Verbandes online an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Der Verein führt weiter
- fördernde Mitglieder
- Verbände / Firmen
- Ehrenmitglieder
Förderndes Mitglied - ohne Sitz-, Stimm-, Rederecht und Forumszugang - kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck und die Ziele des Verbandes nachhaltig unterstützt.
Verbände oder Firmen - ohne Sitz-, Stimm-, Rederecht und Forumszugang - können Mitglied werden, wenn sie den Zweck und die Ziele des Verbandes nachhaltig unterstützen, jedoch nicht unmittelbar in der Baumpflege tätig sind. Dazu gehören z. B. Firmen des Baumpflegebedarfs bzw. Vereine oder Verbände der Naturschutzorganisationen oder Regelwerksbearbeitung.
Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung mit Beschluss mit einfacher Mehrheit ernannt werden, die sich um das Wohl und das Ansehen des Verbandes verdient gemacht haben. Die mitgliedschaftlichen Rechte des Ehrenmitgliedes bleiben unangetastet.
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Aufnahmeantrag
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.